Reisemedizinische Beratung und Vorsorge G 35
Wer beruflich in Tropen oder Subtropen arbeitet, braucht mehr als einen Impfpass. Die arbeitsmedizinische Vorsorge G 35 ist bei solchen Einsätzen Pflichtvorsorge – und Voraussetzung für die Tätigkeit.

Wann die Vorsorge G 35 vorgeschrieben ist
Bei beruflichen Tätigkeiten in Tropen und Subtropen sowie bei Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Bedingungen ist die arbeitsmedizinische Vorsorge G 35 vor der Reise als Pflichtvorsorge nach ArbMedVV vorgeschrieben. Der Arbeitgeber muss sie veranlassen; sie ist Voraussetzung für die Tätigkeit.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Vorsorge auch nach der Reise erforderlich – als Reiserückkehruntersuchung. Dazu zählen etwa erhöhte Belastung, häufig wechselnde Einsatzorte oder eine schlechte medizinische Versorgung vor Ort.
Inhalte der Beratung
- Beurteilung der gesundheitlichen Voraussetzungen für den geplanten Einsatz
- Klima-, Infektions- und Expositionsrisiken am Einsatzort
- Impfberatung und Durchführung der beruflich relevanten empfohlenen Impfungen
- Hinweise zu Malariaprophylaxe, Hygiene, Trinkwasser und Insektenschutz nach aktuellem Stand
- Reiserückkehruntersuchung mit Abklärung neu aufgetretener Beschwerden
Frühzeitig planen
Manche Impfungen benötigen mehrere Wochen Vorlauf und bestehen aus mehreren Teilimpfungen. Melden Sie geplante Auslandseinsätze daher möglichst früh – so bleibt genug Zeit für einen vollständigen Schutz und der Einsatztermin ist nicht gefährdet.
Häufige Fragen
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