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Reisemedizinische Beratung und Vorsorge G 35

Wer beruflich in Tropen oder Subtropen arbeitet, braucht mehr als einen Impfpass. Die arbeitsmedizinische Vorsorge G 35 ist bei solchen Einsätzen Pflichtvorsorge – und Voraussetzung für die Tätigkeit.

Illustration: Spritze, Schutzschild und Flugzeug – reisemedizinische Beratung

Wann die Vorsorge G 35 vorgeschrieben ist

Bei beruflichen Tätigkeiten in Tropen und Subtropen sowie bei Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Bedingungen ist die arbeitsmedizinische Vorsorge G 35 vor der Reise als Pflichtvorsorge nach ArbMedVV vorgeschrieben. Der Arbeitgeber muss sie veranlassen; sie ist Voraussetzung für die Tätigkeit.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Vorsorge auch nach der Reise erforderlich – als Reiserückkehruntersuchung. Dazu zählen etwa erhöhte Belastung, häufig wechselnde Einsatzorte oder eine schlechte medizinische Versorgung vor Ort.

Inhalte der Beratung

  • Beurteilung der gesundheitlichen Voraussetzungen für den geplanten Einsatz
  • Klima-, Infektions- und Expositionsrisiken am Einsatzort
  • Impfberatung und Durchführung der beruflich relevanten empfohlenen Impfungen
  • Hinweise zu Malariaprophylaxe, Hygiene, Trinkwasser und Insektenschutz nach aktuellem Stand
  • Reiserückkehruntersuchung mit Abklärung neu aufgetretener Beschwerden

Frühzeitig planen

Manche Impfungen benötigen mehrere Wochen Vorlauf und bestehen aus mehreren Teilimpfungen. Melden Sie geplante Auslandseinsätze daher möglichst früh – so bleibt genug Zeit für einen vollständigen Schutz und der Einsatztermin ist nicht gefährdet.

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