Impfleistungen und Impfberatung im Betrieb
Impfungen sind im Arbeitsschutz ein wirksames Instrument – wenn sie zum tätigkeitsbedingten Risiko passen. Ich berate Ihre Beschäftigten individuell und führe die beruflich relevanten empfohlenen Impfungen durch.

Impfungen als Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Seit dem 31.10.2013 kann eine Impfung Teil der Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge sein (§ 6 Abs. 2 ArbMedVV). Voraussetzung ist immer die Einwilligung der Beschäftigten – eine Impfpflicht kennt der Arbeitsschutz nicht.
Das Impfangebot beschränkt sich auf ein tätigkeitsbedingt erhöhtes Infektionsrisiko. Ein typisches Beispiel ist die Impfung gegen Hepatitis A und B bei Pflege- und Gesundheitsfachkräften mit Kontakt zu Körperflüssigkeiten oder Fäkalien.
Was nicht Aufgabe des Arbeitsschutzes ist
Impfungen, die vor allem dem Dritt- oder Bevölkerungsschutz dienen, sind bisher keine Aufgabe des Arbeitsschutzes – so die Arbeitsmedizinische Regel AMR 6.5. Seit dem Präventionsgesetz vom 25.07.2015 übernehmen Betriebsärzte jedoch zunehmend Aufgaben der allgemeinen Impfprävention, etwa bei der Aktualisierung des Basisimpfschutzes.
Leistungen rund ums Impfen
- Individuelle Impfberatung auf Grundlage der tatsächlichen Tätigkeit
- Prüfung des Impfstatus und Aktualisierung des Basisimpfschutzes
- Durchführung aller beruflich relevanten empfohlenen Impfungen
- Grippeimpfkampagnen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
- Reiseimpfberatung für Beschäftigte mit Auslandseinsätzen
- Dokumentation im Impfpass und arbeitsmedizinische Bescheinigung
Häufige Fragen
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