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Impfleistungen und Impfberatung im Betrieb

Impfungen sind im Arbeitsschutz ein wirksames Instrument – wenn sie zum tätigkeitsbedingten Risiko passen. Ich berate Ihre Beschäftigten individuell und führe die beruflich relevanten empfohlenen Impfungen durch.

Illustration: Spritze, Schutzschild und Flugzeug – Impfungen

Impfungen als Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Seit dem 31.10.2013 kann eine Impfung Teil der Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge sein (§ 6 Abs. 2 ArbMedVV). Voraussetzung ist immer die Einwilligung der Beschäftigten – eine Impfpflicht kennt der Arbeitsschutz nicht.

Das Impfangebot beschränkt sich auf ein tätigkeitsbedingt erhöhtes Infektionsrisiko. Ein typisches Beispiel ist die Impfung gegen Hepatitis A und B bei Pflege- und Gesundheitsfachkräften mit Kontakt zu Körperflüssigkeiten oder Fäkalien.

Was nicht Aufgabe des Arbeitsschutzes ist

Impfungen, die vor allem dem Dritt- oder Bevölkerungsschutz dienen, sind bisher keine Aufgabe des Arbeitsschutzes – so die Arbeitsmedizinische Regel AMR 6.5. Seit dem Präventionsgesetz vom 25.07.2015 übernehmen Betriebsärzte jedoch zunehmend Aufgaben der allgemeinen Impfprävention, etwa bei der Aktualisierung des Basisimpfschutzes.

Leistungen rund ums Impfen

  • Individuelle Impfberatung auf Grundlage der tatsächlichen Tätigkeit
  • Prüfung des Impfstatus und Aktualisierung des Basisimpfschutzes
  • Durchführung aller beruflich relevanten empfohlenen Impfungen
  • Grippeimpfkampagnen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Reiseimpfberatung für Beschäftigte mit Auslandseinsätzen
  • Dokumentation im Impfpass und arbeitsmedizinische Bescheinigung

Häufige Fragen

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