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Betriebsärztliche Betreuung nach §3 ASiG

Als Betriebsarzt in Mering unterstütze ich Ihr Unternehmen bei allen Aufgaben, die das Arbeitssicherheitsgesetz dem Betriebsarzt zuweist – praxisnah, verständlich und mit Blick auf Ihre betrieblichen Abläufe.

Illustration: Werksgelände mit Zahnrad, Schutzhelm und Schutzschild – betriebsärztliche Betreuung

Was die betriebsärztliche Betreuung nach §3 ASiG umfasst

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Arbeitgeber, einen Betriebsarzt zu bestellen. Die Betreuung nach §3 ASiG ist dabei weit mehr als eine Pflichtübung: Sie verbindet Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz zu einem System, das Ausfallzeiten senkt und Rechtssicherheit schafft.

  • Teilnahme an Betriebsbegehungen und an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Arbeitsplätze
  • Beratung zur Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung – Verhältnis- und Verhaltensprävention
  • Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen, Aufarbeitung und Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Unterstützung bei Auswahl und richtiger Anwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Unterstützung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach längerer Erkrankung
  • Organisation und Unterstützung der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Dokumentation der betriebsärztlichen Tätigkeit

Untersuchen, beurteilen, beraten – und daraus lernen

Beschäftigte werden untersucht, arbeitsmedizinisch beurteilt und individuell beraten. Die Ergebnisse werte ich anonymisiert für Sie als Arbeitgeber aus, damit die Erkenntnisse in den künftigen Arbeitsschutz einfließen können. So entsteht aus einzelnen Vorsorgeterminen ein Bild Ihrer betrieblichen Belastungen – und daraus konkrete, umsetzbare Maßnahmen.

Nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen unterstütze ich bei der Aufarbeitung und bei Präventionsmaßnahmen, damit sich vergleichbare Ereignisse nicht wiederholen.

Ihr Nutzen als Arbeitgeber

  • Rechtssicherheit: Sie erfüllen Ihre Pflichten aus ASiG und DGUV Vorschrift 2 nachvollziehbar und dokumentiert
  • Weniger Ausfallzeiten durch frühzeitiges Erkennen von Belastungen
  • Vermeidung von Bußgeldern durch fristgerechte Vorsorge und Dokumentation
  • Ein persönlicher Ansprechpartner statt wechselnder Zuständigkeiten
  • Unkomplizierte Organisation – auch für kleine Handwerks-, Pflege- und Bürobetriebe

Häufige Fragen

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