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Eignungsuntersuchungen und Einstellungsuntersuchungen

Eignungsuntersuchungen klären, ob Beschäftigte eine bestimmte Tätigkeit gesundheitlich sicher ausüben können. Sie sind rechtlich klar begrenzt – und genau deshalb braucht es eine saubere arbeitsmedizinische Begründung.

Illustration: Stethoskop in Herzform und Checkliste – Eignungsuntersuchung

Rechtlicher Rahmen

Eignungsuntersuchungen unterliegen arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Arbeitgeber dürfen den Abschluss eines Arbeitsvertrags von einer gesundheitlichen Untersuchung abhängig machen, wenn diese zur Feststellung der Eignung für die vorgesehene Tätigkeit erforderlich ist.

Im bestehenden Beschäftigungsverhältnis ist eine Eignungsuntersuchung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte Zweifel an der fortdauernden Eignung begründen. Jede Untersuchung wird daher auf die konkrete Tätigkeit bezogen und auf das Erforderliche beschränkt.

Typische Anwendungsfelder

  • Einstellungsuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit
  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
  • Tätigkeiten mit schwerem Atemschutz, zum Beispiel bei der Feuerwehr
  • Tätigkeiten mit Absturzgefahr
  • Führerscheinuntersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – PKW, LKW sowie Personenbeförderung für Taxi und Bus

Ablauf und Ergebnis

Nach Anamnese und tätigkeitsbezogener Untersuchung erhalten Sie als Arbeitgeber eine Aussage zur Eignung – geeignet, bedingt geeignet mit Einschränkungen oder nicht geeignet. Medizinische Einzelbefunde bleiben geschützt und werden ausschließlich mit den Beschäftigten besprochen.

Bei bedingter Eignung bespreche ich mit Ihnen mögliche Anpassungen des Arbeitsplatzes, damit eine Beschäftigung sicher möglich bleibt.

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